Die Sterbegeldversicherung deckt in der Regel die Beerdigungskosten ab. Unsere steuerliche Vorsorgezahlung zielt speziell darauf ab, die Erbschaft- und die Einkommensteuererklärungen nach dem Todesfall abzusichern – ein Aspekt, der häufig übersehen wird, aber hohe Summen ausmachen kann.
Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen steuerpflichtigen Nachlass sowie der familiären Erbfolge. In der Beratung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Schätzung auf Basis der aktuellen Rechtslage und Ihrer Vermögensstruktur. Unserer Erfahrung nach, ist ein Betrag von 3000 EUR für die Erbschaftsteuererklärung und die beiden letzten Einkommensteuererklärungen in der Regel ausreichend.
Nicht benötigte Beträge können – je nach gewähltem Modell – an die Erben ausgezahlt oder für andere festgelegte Zwecke verwendet werden. Die genaue Regelung wird im Vorsorgevertrag festgehalten.
Ja. Neben der Einmalzahlung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in monatlichen oder quartalsweisen Teilbeträgen vorzusorgen. So bleibt die Vorsorge finanziell flexibel und planbar.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich zweckgebunden – in der Regel an den beauftragten Steuerberater, das Finanzamt oder die Erben zur Erfüllung der Steuerverpflichtungen. Zugriffsmöglichkeiten werden im Vertrag rechtlich eindeutig geregelt.
Wir bieten Ihnen regelmäßige Überprüfungsmöglichkeiten Ihrer Vorsorgelösung und passen diese bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen an veränderte steuerliche oder persönliche Bedingungen an.