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Häufige Fragen zur steuerlichen Vorsorgezahlung (FAQ)

Was ist der Unterschied zur Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung deckt in der Regel die Beerdigungskosten ab. Unsere steuerliche Vorsorgezahlung zielt speziell darauf ab, die Erbschaft- und die Einkommensteuererklärungen nach dem Todesfall abzusichern – ein Aspekt, der häufig übersehen wird, aber hohe Summen ausmachen kann.

Wie hoch sollte die Vorsorgezahlung sein?

Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen steuerpflichtigen Nachlass sowie der familiären Erbfolge. In der Beratung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Schätzung auf Basis der aktuellen Rechtslage und Ihrer Vermögensstruktur. Unserer Erfahrung nach, ist ein Betrag von 3000 EUR für die Erbschaftsteuererklärung und die beiden letzten Einkommensteuererklärungen in der Regel ausreichend.

Was passiert mit dem Geld, wenn es nicht vollständig benötigt wird?

Nicht benötigte Beträge können – je nach gewähltem Modell – an die Erben ausgezahlt oder für andere festgelegte Zwecke verwendet werden. Die genaue Regelung wird im Vorsorgevertrag festgehalten.

Kann ich die Zahlung auch in Raten leisten?

Ja. Neben der Einmalzahlung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in monatlichen oder quartalsweisen Teilbeträgen vorzusorgen. So bleibt die Vorsorge finanziell flexibel und planbar.

Wer hat Zugriff auf das Geld nach meinem Tod?

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich zweckgebunden – in der Regel an den beauftragten Steuerberater, das Finanzamt oder die Erben zur Erfüllung der Steuerverpflichtungen. Zugriffsmöglichkeiten werden im Vertrag rechtlich eindeutig geregelt.

Was passiert, wenn sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern?

Wir bieten Ihnen regelmäßige Überprüfungsmöglichkeiten Ihrer Vorsorgelösung und passen diese bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen an veränderte steuerliche oder persönliche Bedingungen an.