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Finanzielle Vorsorge für Erbschaft- und Einkommensteuererklärungen nach dem Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch zahlreiche finanzielle und steuerliche Verpflichtungen. Viele Hinterbliebene stehen nach einem Todesfall vor der Aufgabe, die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuer-sowie der Einkommensteuererklärung des Verstorbenen zu begleichen. Damit Ihre Angehörigen in dieser ohnehin schweren Zeit nicht zusätzlich belastet werden, gibt es eine vorausschauende Lösung: die steuerliche Vorsorgezahlung.

Ihre Ansprechpartner

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Mario Fuhs

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (FH)

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Sven Bartsch

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (FH)

Sorgen Sie vor – Entlasten Sie Ihre Liebsten

Mit einer gezielten finanziellen Vorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Rücklagen für die anfallenden Steuerverpflichtungen nach Ihrem Ableben schaffen. Ähnlich einer Sterbegeldversicherung wird ein Betrag eingezahlt, der zweckgebunden für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der letzten beiden Einkommensteuererklärungen genutzt wird. Dadurch werden Ihre Erben nicht unerwartet mit hohen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Dieser Vorsorgeschritt zeigt Weitblick und Verantwortung – und bringt Ihnen zugleich das gute Gefühl, alles geregelt zu haben. Ob als Einmalzahlung oder in Form einer flexiblen Ratenlösung: Die finanziellen Mittel werden sicher hinterlegt und stehen im Bedarfsfall zur Verfügung. Unsere Erfahrung zeigt: Wer vorsorgt, sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern schenkt seinen Angehörigen vor allem eins – Zeit, Raum und Ruhe für das Wesentliche.

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Ihre Vorteile im Überblick:

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  • Absicherung Ihrer Angehörigen –
    Keine unerwarteten Zahlungsverpflichtungen nach Ihrem Ableben
  • Planbare Vorsorge –
    Festgelegte Beträge, die genau auf die zu erwartenden Kosten abgestimmt sind
  • Flexibel und individuell zahlbar –
    Sie können die Vorsorgezahlung einmalig oder bequem in bis zu 48 festen monatlichen Raten zahlen
  • Kein Zugriff durch Dritte –
    Die zweckgebundene Absicherung bleibt für den vorgesehenen Zweck reserviert

So funktioniert die steuerliche Vorsorgezahlung

  1. Vertragsabschluss:
    Sie erhalten von uns einen verbindlichen Vertrag, mit dem Sie Ihre individuelle Vorsorgelösung abschließen.
  2. Flexible Zahlungen:
    Je nach Vereinbarung leisten Sie eine Einmalzahlung oder mehrere Raten, um die erforderlichen Rücklagen zu bilden.
  3. Sichere Hinterlegung:
    Die gezahlten Beträge werden zweckgebunden hinterlegt und stehen nach Ihrem Ableben ausschließlich zur Begleichung der Kosten für die Erbschafts- und Einkommensteuererklärungen zur Verfügung.
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Mit dieser steuerlichen Vorsorgelösung nehmen Sie Ihren Angehörigen eine erhebliche finanzielle Last ab und sorgen für eine geordnete Nachlassregelung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz in Steuer- und Erbschaftsfragen gerne zur Seite.